Hinweisgeberschutzssystem

Dem EDG Unter­nehmens­ver­bund ist es zu jeder­zeit ein wichtiges An­liegen, dass die Regeln und Normen eines guten Zu­sammen­arbeitens ge­wahrt werden. Des­wegen ist es höchste Priorität, dass Gesetze und auch interne Regeln ein­ge­halten werden.

Damit der Schutz eines respekt­vollen Umgangs, einer guten Arbeits­atmos­phäre und eines angenehmen Zusammen­arbeitens voll­um­fäng­lich gewahrt werden können, ist der EDG Unter­nehmens­verbund auf Ihre Mit­arbeit an­ge­wiesen. Um Hinweisen auf Ver­stöße mit hohem Risiko für das Unter­nehmen, seine Mit­arbeiter sowie Geschäfts­partner fair und an­ge­messen nach­zugehen, wurde das Hinweis­geber­system Halo von der Firma Deloitte GmbH Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft implementiert. Jenes ermöglicht es, Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden. Vertraulichkeit und Diskretion sind dabei das wichtigste Anliegen. Hinweisgeber, die aufgrund konkreter Anhaltspunkte Verstöße über Halo melden, werden vom EDG Unternehmensverbund geschützt. So ermöglicht Halo einen Kontakt zwischen Ihnen und einem von Deloitte geschulten Team, welches sich mit Ihrem Verdacht auseinandersetzt. Dabei entscheiden Sie, wie vertraulich Ihre Meldung behandelt werden soll. Allerdings sollten Hinweisgeber ihre Identität offenlegen, damit ihnen Fragen gestellt werden können, die zur Aufklärung des Verdachts hilfreich sein könnten. Um einen Missbrauch zu vermeiden, sieht der EDG Unternehmensverbund grundsätzlich davon ab, vollkommen anonyme Meldungen zuzulassen und zu bearbeiten. 

Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem und das Formular zur Meldung eines Verstoßes finden Sie hier.

Neben der Meldung über das vorgestellte interne Hinweisgebersystem besteht auch die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle des Bundes zu wenden. Diese nimmt Hinweise online sowie auf telefonischem oder postalischem Wege entgegen. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle finden Sie hier: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de) . Bitte beachten Sie jedoch, dass die interne Meldung erhebliche Vorzüge gegenüber der externen Meldung bietet. 


*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.