Winterdienst

Gegen Schnee und Eis – für Mensch und Um­welt! Der Winter er­wischt Auto­fahrer und Fuß­gänger oft eis­kalt. Im Auf­trag der Stadt Dortmund führen wir als EDG für Sie den Winter­dienst im öffent­lichen Raum in einem mehr­stufigen System durch, schnell und zu­ver­lässig.

Weniger ist mehr – nicht nur die Be­völk­erung ist bei Schnee und Kälte auf unsere Hilfe an­ge­wiesen, auch der Um­welt kommt es zu­gute, wenn ver­ant­wort­ungs­bewusst ge­streut wird. Unser Grund­satz d­abei lautet: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ Beim so­ge­nan­nten ökol­ogischen Winter­dienst werden ver­kehrs­wichtige Straßen und ge­fähr­liche Stellen durch einen spar­samen, aber stets aus­reichen­den Ein­satz von Tau­mit­teln ge­sichert.

Ein­satz­be­reit bei zu er­wart­en­der Glätte. Wenn die Wit­terung einen Voll­ein­satz im Stadt­gebiet er­forder­lich macht, stehen 273 Mit­ar­beiter, 36 Räum- und Streu­fahr­zeuge sowie 28 Kolon­nen-LKW und Streu­wagen zur Ver­fü­gung, um für rutsch­feste Straßen und Über­wege zu sorgen. Hierfür halten wir einen um­fang­reichen Vor­rat an Streu­mitteln vor, 7.700 Tonnen Salz, 390 Tonnen Eifel­lava und 64.000 Liter Salz­sole.

Sicherheit geht vor Sauberkeit

Bei er­höhtem Arbeit­sauf­kommen für den Winter­dienst wird die üb­liche Straßen­reinigung auf die Be­sei­ti­gung grober Ver­un­rei­ni­gungen zur Ver­kehrs­sicherung be­schränkt.

  • Tipps und Hinweise

    • Das schnelle Durch­kommen der Winter­dienst­fahr­zeuge sollte jeder­zeit er­mög­licht werden. Falsch ge­parkte Fahr­zeuge er­schweren häufig die Winter­dienst­räu­mung; das kostet wert­volle Zeit!
      Grund­sätz­lich ist er­höhte Vor­sicht im Straßen­ver­kehr ge­boten, um die Unfall­ge­fahr zu ver­ringern. Alle Ver­kehrs­teil­nehmer sollten möglichst nur die ge­räumten und ge­streuten Straßen nutzen.

    • Wenn aus­ge­wiesene Rad­wege im Winter auf­grund von Eis oder Schnee­fall objektiv nicht be­nutz­bar sind, dürfen Rad­fahrer auf den Geh­wege (als Fuß­gänger) oder auf die Fahr­bahn aus­weichen, die ihrem Schutz­be­dürf­nis besser ent­sprechen.

    • Bei winter­lichen Wetter­ver­hält­nissen, wie Glatt­eis und Schnee­matsch oder Reif­glätte, ist laut Straßen­ver­kehrs­ord­nung die Ver­wen­dung von Matsch- und Schnee-Reifen Pflicht. Als Kenn­zeichnung be­findet sich ent­weder ein „M+S“ oder das so­ge­nan­nte Alpine Sym­bol, eine Schnee­flocke mit drei Berg­spitzen, auf dem Reifen. Ab 2018 müssen neu pro­du­zierte Winter­reifen das Alpine-Symbol tragen, sonst sind sie offiziell nicht winter­taug­lich. Reifen mit „M+S“-Kenn­zeichnung, die bis zum 31. Dezember 2017 her­ge­stellt wurden, sind nur noch bis Ende Sep­tember 2024 als Winter­reifen zu­ge­lassen. 

    • Für den Winter­dienst auf Geh­wegen ist der Haus- bzw. Grund­stücks­eigen­tümer zu­ständig, der diese häufig auf seine Mie­ter über­trägt.  Laut Straßen­rei­ni­gungs­satz­ung ist auf Geh­wegen die Ve­rwen­dung von Salz aller­dings grund­sätz­lich ver­boten. Salz­freies Granulat, Sand, Split oder Kies sind um­welt­freund­liche Alter­nativen und sind im Handel er­hält­lich. Diese um­welt­schon­enden Streu­mittel  lassen sich zu­sam­men kehren und können so im nächsten Winter wieder­ver­wendet werden. In Aus­nahme­fällen z. B. bei Eis­regen oder an ge­fähr­lichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken­auf- oder -ab­gängen, starkem Gefälle bzw. Stei­gungs­strecken oder ähn­lichen Geh­weg­ab­schnit­ten darf Salz ein­ge­setzt werden.

    • Den Schnee der Geh­wege nicht in die Gosse oder auf die Straßen schieben, sondern – so­weit mög­lich – in den Vor­garten schau­feln. Dies ver­hindert, dass der Schnee vom EDG-Räum­fahr­zeug von der Straße wieder auf den müh­sam ge­räumten Geh­weg zu­rück­ge­schoben wird.
  • Wer streut wo?

    Die Stadt Dortmund hat in ihrer aktuellen Straßenreinigungssatzung eindeutig geregelt, wer wo für den Winterdienst zuständig ist. Generell muss zwischen der Räumung von Fahrbahnen und der von Gehwegen unterschieden werden. Der Dienst für die Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II obliegt ganz klar uns als EDG Entsorgung Dortmund GmbH.

    Oft in der Pflicht: die Mieter

    Die Winterwartung der Gehwege obliegt den Anliegern, auf deren Straßenseite der Fußweg liegt. Zuständig sind jeweils die Eigentümer – aber Achtung: Häufig ist die Durchführung der Räum- und Streupflicht Bestandteil des Mietvertrages und muss demzufolge vom Mieter übernommen werden. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es oft ein Wochenplansystem, oder jemand wurde extern entgeltpflichtig beauftragt, für das ganze Haus zu räumen. Klären Sie die Frage am besten gleich bei der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages, um späteren Ärger zu vermeiden.

    Offizielle Regelungen für die Winterwartung

    Hat es geschneit und Sie sind in der Räumpflicht, gilt es u. a. folgende Punkte zu beachten:

    • Von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr müssen Sie Schnee und Glätte, außer bei starkem Schneefall, beseitigen.
    • Aus ökologischen Gründen dürfen Sie nur abstumpfende Mittel, wie Granulat oder Sand, verwenden.
    • Abtauendes Streugut darf nur zur Beseitigung von Verkehrsgefahren zum Einsatz kommen, z. B. wenn durch Eisglätte oder auf Gehwegen mit starkem Gefälle anders keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann.
    • Gehwege müssen in einer Breite von ca. 1,50 m geräumt werden, damit mehreren Passanten die gleichzeitige Nutzung möglich ist.
    • Ist der Gehweg schmaler als 1,50 m, gilt die Sicherungspflicht für die gesamte Breite.
    • Bei öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen gelten die Ränder jeder Seite in einer Breite von 1,50 m als zu räumende Fläche.

    Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie u.a. bei Haus & Grund Dortmund – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V. oder beim DMB Mieterbund Dortmund e.V.

  • Die Winterdienststufen I,II und III

     
    Winterdienststufe I, höchste Priorität

    Grundsätzlich werden zuerst die Straßen der Winterdienststufe I geräumt. Dazu gehören neben den Hauptverkehrsstraßen, wie Rheinlanddamm, Westen- und Ostenhellweg, Flughafenstraße, Stockumer Straße und Münsterstraße, auch die Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr sowie besondere Gefahrenpunkte, z. B. Kreuzungen, Brücken und Strecken mit starkem Gefälle.

    Winterdienststufe II, hohe Priorität

    Im Anschluss daran werden die Straßen gesichert, die der Winterdienststufe II zugeordnet sind. Darunter fallen hauptsächlich sogenannte Wohndurchgangsstraßen. Insgesamt werden von uns 1.068 km Straße mit der Einstufung I oder II geräumt und gestreut, außerdem über 3.600 Überwege, wie Ampelbereiche und Fußgängerübergänge.

    Winterdienststufe III, keine Priorität

    649 km Nebenstrecken mit Winterdienststufe III lässt der Winterdienst aus ökologischen Gründen ungestreut. Davon betroffen sind u. a. Sackgassen, Stichstraßen und Straßen ohne Durchgangs- oder öffentlichen Personennahverkehr.