Sicher durch den Winter

Wir sind auch in diesem Jahr für die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen hat hierbei höchste Priorität. Wir erklären Ihnen, welche Streu- und Räumpflichten bestehen und wie Sie dazu beitragen können, dass alle sicher und gesund durch den Winter kommen. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps zum ökologischen und umweltfreundlichen Streuen ohne Tausalz. 

  • Wer ist für den Winterdienst bzw. für die Winterwartung in Dortmund zuständig?

    Die Stadt Dortmund hat die Reinigungs­pflicht auf uns über­tragen. Die Reinigungs­pflicht be­in­haltet auch die Winter­wartung, ins­be­sondere das Schnee­räumen sowie das Be­streuen an den ge­fähr­lichen Stellen der ver­kehrs­wichtigen Straßen bei Schnee- und Eis­glätte. Nach der Straßen­rei­ni­gungs­satzung der Stadt Dortmund ist der Winter­dienst in drei Winter­dienst­stufen eingeteilt.

  • Was beinhalten und bedeuten die drei Winterdienststufen?

    Zu den Winter­dienst­stufe I und II gehören ins­ge­samt 1.105 Straßen­ki­lo­meter. Die Straßen der Winter­dienst­stufe I werden vor­ran­gig von Eis und Schnee be­freit. Es folgen die Straßen der Winter­dienst­stufe II. Zur Winter­dienst­stufe III gehören 685 Straßen­ki­lo­meter.

    Die Einordnung der Straßen zur Winter­dienst­stufe I erfolgt auf­grund ihrer Be­deu­tung oder Ge­fähr­lich­keit für die Ver­kehrs­teil­nehmer:innen.

    Zu der Winter­dienst­stufe I gehören dem­nach wichtige Haupt­ver­kehrs­straßen, wie z. B. Rhein­land­damm, Hellweg, Flug­hafen­straße sowie Straßen, auf denen der öffent­liche Personen­nah­ver­kehr unter­wegs ist. Straßen mit besonderen Ge­fahren­punkten, wie Kreu­zungs­bereich oder Strecken mit starkem Gefälle, sind z. B. Kirch­hörder Berg, Brandis- und Blick­straße. Die Fahr­bahnen der Straßen der Winter­dienst­stufe I werden vor­rangig ge­streut bzw. ge­räumt.

    Zur Winter­dienst­stufe II zählen alle Straßen, die den Kriterien der Winter­dienst­stufe I (bedeutend/wichtig, ge­fähr­lich/sehr ge­fähr­lich) nicht ent­sprechen. Sie werden nach­rangig der Winter­dienst­stufe I behandelt.

    Die Winter­dienst­stufe III be­in­haltet Sack­gassen, Stich­straßen, Straßen ohne Durch­gangs­ver­kehr und Straßen, die nicht vom öffent­lichen Personen­nah­ver­kehr genutzt werden. Sie bleiben aus öko­lo­gischen Gründen un­be­handelt. Der Einsatz der Tau­mittel ist also spar­sam, um­welt­freund­lich und effektiv.

     

  • Welche Straßen(-abschnitte) werden neben den Winterdienststufen zusätzlich gestreut bzw. geräumt?

    Ergänzend zu den Straßen der Winter­dienst­stufen werden je nach Wit­te­rungs­­lage 320 besonders neu­ral­gische Straßen- und Straßen­ab­schnitte, wie bei­spiels­weise schnell über­frie­rende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augen­schein ge­nommen und erforder­lichen­falls winter­­dienst­­lich be­handelt.

    Auf rund 7.000 Über­wege­punkten auf den Straßen­ab­schnitten der Winter­dienst­stufen I bis III, wie etwa Ampel­bereiche und Über­gänge, streuen unsere Mit­ar­beiter:innen aus­schließ­lich ab­stumpfend wirkende Eifel­lava.

  • Wer ist für den Winterdienst auf Radwegen zuständig?

    Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden rund 100 Kilometer Radwege von uns beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt. Zusätzlich wurde der 11 Kilometer lange Radweg, der aus der westlichen Innenstadt heraus über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität Dortmund führt, nach dem erfolgreichen Test im Winter 2017/2018 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund fest in unseren Winterdienst übernommen. In Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe I wird dieser Radweg bei Bedarf auch mehrmals am Tag behandelt.

  • Wie viele Mitarbeiter:innen und Maschinen sowie Fahrzeuge sind im Einsatz?

    304 Mitarbeiter:innen und 35 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen sind einsatzbereit. Wir weisen allerdings darauf hin, dass durch starken und anhaltenden Schneefall die Räum- und Streufahrzeuge allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein können.

  • Wie viel Streumittel haben wir eingelagert?

    Wir haben 5.725 Tonnen Salz, 250 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert.

  • Welche Winterdienstpflichten haben Sie?

    Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger:innen übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht sind also Haus- bzw. Grundstückseigentümer:innen oder Mieter:innen zuständig. Weitere Informationen hierzu gibt es in der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund.

  • Wann muss auf Gehwegen geräumt oder gestreut werden?

    In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

  • Mit welchen Mitteln dürfen Sie streuen?

    Die Straßenreinigungssatzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche, Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend.

    Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der mit salzhaltigen oder auftauenden Mitteln versetzt ist, darf auf diesen Flächen nicht gelagert werden.


  • Wo soll der zusammengeschobene Schnee gelagert werden?

    Schnee von Gehwegen darf nur auf den Gehwegen selbst oder in den privaten Vorgärten abgelagert werden. Er darf nicht auf Fahrbahnen geschoben werden, da der Schnee von unserem Räumfahrzeug sonst von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird. Ein- und Abläufe, wie Gullis und Hydranten, sind von Eis und Schnee freizuhalten. Eis und Schnee von privaten Grundstücken und Einfahrten dürfen weder auf Fahrbahnen noch Gehwegen abgelagert werden.

  • Welche grundsätzlichen Tipps und Hinweise wir für Sie haben?

    Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmer:innen sollten möglichst nur geräumte und gestreute Straßen und Gehwege nutzen. Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicherheit. Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung.

  • Wer informiert zum Winterdienst?

    Unsere Kolleg:innen des Kundenservice beraten Sie gerne telefonisch (0231) 9111.111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

    Öffnungszeiten

    Mo-Do  7.00 - 17.00 Uhr
    Fr  7.00 - 16.00 Uhr