29.12.2021

FFP2-Maskenpflicht an allen Betriebsstätten

Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht, Abstandsregel sowie die 2G bzw. 3G-Regelung!

Zu Ihrem und unserem Schutz gilt ab dem 1. Januar 2022 an allen Betriebsstätten eine FFP2-Maskenpflicht. Diese Regelung gilt auch in den Außenbereichen.

Bitte beachten Sie, dass an allen Recyclinghöfen die 3G-Regelung und an der Möbelbörse die 2G-Regel gilt. Bringen Sie daher bitte einen entsprechenden Nachweis mit und zeigen Sie diesen bei unseren Kolleg*innen vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Text: EDG - Kommunikation
Foto: EDG