18.04.2023

Gebührenfreie Sperr­müll­sammlung Bitter­mark, Kirch­hörde und Löttring­hausen

Die nächste gebühren­freie Sperr­müll­sammlung findet am 22. April statt.

Nach einer Unter­brechung durch die Oster­feier­tage findet nächste gebühren­freie Sperr­müll­sammlung am 22. April in den Stadt­teilen Bitter­mark, Kirch­hörde und Löttring­hausen statt.

Der digitale Abfallkalender zeigt nach Ein­gabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperr­müll­sammlung am 22. April berück­sichtigt wird.

Wie muss der Sperr­müll bereit­stehen?

  • am Abfuhr­tag bis spätestens 7 Uhr
  • ebenerdig und aus­schließ­lich auf öffent­lichen Flächen, z. B. dem Geh­weg.
  • für unsere Fahr­zeuge ohne Probleme erreich­bar, transport­fähig und von Hand zu verladen
  • ohne Be­hinderung oder Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer; wenn nötig, ge­sichert
  • gesondert von anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören (Ver­wechselungs­gefahr)

Achtung:

  • Die Sammlungen wurden zuletzt häufig dadurch er­schwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereit­gestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal an­gefahren werden. Wir weisen ein­dringlich darauf­hin, den Sperr­müll am Sammel­tag vor 7 Uhr heraus­zu­stellen.
  • Die Regie­wege von den genannten Stadt­teilen zu der im Westen liegenden Umlage­anlage sind sehr weit und damit zeit­intensiv. Trotz der Auf­stockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktions­tag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeits­zeit nicht ab­ge­schlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauf­folgenden Woche fort­gesetzt
  • Wir bitten zudem ein­dringlich darum, das Durch­suchen/Durch­wühlen der bereit­ge­stellten Gegen­stände nach weiter nutz­baren Möbeln o.ä. zu unter­lassen, um den Ab­transport der Gegen­stände nicht un­nötig zu er­schweren. Das Bereit­stellen von Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll zählen, oder die An­lieferung aus anderen Stadt­teilen kann als un­erlaubte Abfall­ab­lagerung ge­wertet und mit einem Buß­geld ge­ahndet werden. Wir weisen aus­drück­lich darauf hin, den Transport aus anderen Stadt­teilen zu unter­lassen.
  • Sperr­müll und andere Ab­fälle auf Privat­grund­stücken (Hof, Einfahrt, Vor­garten, Zu­wege zu den Ge­bäuden, zentrale Stell­plätze für Abfall­behälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungs­gründen nicht abgeholt. Die nach­trägliche Ab­holung von Sperr­müll und anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören, von Privat­grund­stücken ist kosten­pflichtig und muss beauftragt werden.

Welche Gegen­stände werden ab­ge­holt?

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mit­nehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haus­halt fest ver­baut ist, ist kein Sperr­müll. Beispiel: Das Wasch­becken ist kein Sperr­müll. Der Bade­zimmer-Spiegel ist Sperr­müll.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchen­schränke -> ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polster­möbel, Sessel, Matratzen, Bett­gestell, Latten­rost, Spiegel
  • Gegen­stände aus Metall bzw. Kunst­stoff, z. B. Wäsche­ständer, -korb, Kinder­spielzeug (Bobbycar), Liege­stuhl, Klein­tier­käfig, Kinder­wagen, Fahrrad, Schub­karre, Garten­geräte -> nicht elektrisch, Bügel­brett, Terrassen­strahler -> ohne Gasflasche, Gardinen­stange, Innen­rollo, Blumen­kasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tisch­tennis­platte, Zelt (verpackt)
  • Lampen­schirm (groß) ohne Technik
  • Teppich(-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleum­boden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Lein­wand

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauer­steine, Fenster, Türen, Heiz­körper
  • Renovierungs­abfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teer­pappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nacht­speiche­röfen, Öl­radiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuer­löscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bett­wäsche, Schuhe, Hand­tücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baum­schnitt, große Pflanzen

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperr­müll­sammlung?

Unsere Kolleg:innen Kunden­service beraten außer­dem am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kunden­center Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 -16 Uhr). 

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG