Gebührenfreie Sperr­müll­sammlung Bitter­mark, Kirch­hörde und Löttring­hausen
Die nächste gebühren­freie Sperr­müll­sammlung findet am 22. April statt.
Nach einer Unter­brechung durch die Oster­feier­tage findet nächste gebühren­freie Sperr­müll­sammlung am 22. April in den Stadt­teilen Bitter­mark, Kirch­hörde und Löttring­hausen statt.
Der digitale Abfallkalender zeigt nach Ein­gabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperr­müll­sammlung am 22. April berück­sichtigt wird.
Wie muss der Sperr­müll bereit­stehen?
- am Abfuhr­tag bis spätestens 7 Uhr
- ebenerdig und aus­schließ­lich auf öffent­lichen Flächen, z. B. dem Geh­weg.
- für unsere Fahr­zeuge ohne Probleme erreich­bar, transport­fähig und von Hand zu verladen
- ohne Be­hinderung oder Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer; wenn nötig, ge­sichert
- gesondert von anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören (Ver­wechselungs­gefahr)
Achtung:
- Die Sammlungen wurden zuletzt häufig dadurch er­schwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereit­gestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal an­gefahren werden. Wir weisen ein­dringlich darauf­hin, den Sperr­müll am Sammel­tag vor 7 Uhr heraus­zu­stellen.
- Die Regie­wege von den genannten Stadt­teilen zu der im Westen liegenden Umlage­anlage sind sehr weit und damit zeit­intensiv. Trotz der Auf­stockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktions­tag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeits­zeit nicht ab­ge­schlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauf­folgenden Woche fort­gesetzt
- Wir bitten zudem ein­dringlich darum, das Durch­suchen/Durch­wühlen der bereit­ge­stellten Gegen­stände nach weiter nutz­baren Möbeln o.ä. zu unter­lassen, um den Ab­transport der Gegen­stände nicht un­nötig zu er­schweren. Das Bereit­stellen von Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll zählen, oder die An­lieferung aus anderen Stadt­teilen kann als un­erlaubte Abfall­ab­lagerung ge­wertet und mit einem Buß­geld ge­ahndet werden. Wir weisen aus­drück­lich darauf hin, den Transport aus anderen Stadt­teilen zu unter­lassen.
- Sperr­müll und andere Ab­fälle auf Privat­grund­stücken (Hof, Einfahrt, Vor­garten, Zu­wege zu den Ge­bäuden, zentrale Stell­plätze für Abfall­behälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungs­gründen nicht abgeholt. Die nach­trägliche Ab­holung von Sperr­müll und anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören, von Privat­grund­stücken ist kosten­pflichtig und muss beauftragt werden.
Welche Gegen­stände werden ab­ge­holt?
Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mit­nehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haus­halt fest ver­baut ist, ist kein Sperr­müll. Beispiel: Das Wasch­becken ist kein Sperr­müll. Der Bade­zimmer-Spiegel ist Sperr­müll.
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchen­schränke -> ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polster­möbel, Sessel, Matratzen, Bett­gestell, Latten­rost, Spiegel
- Gegen­stände aus Metall bzw. Kunst­stoff, z. B. Wäsche­ständer, -korb, Kinder­spielzeug (Bobbycar), Liege­stuhl, Klein­tier­käfig, Kinder­wagen, Fahrrad, Schub­karre, Garten­geräte -> nicht elektrisch, Bügel­brett, Terrassen­strahler -> ohne Gasflasche, Gardinen­stange, Innen­rollo, Blumen­kasten
- Aquarium ohne Technik
- leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tisch­tennis­platte, Zelt (verpackt)
- Lampen­schirm (groß) ohne Technik
- Teppich(-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleum­boden, Laminat (gebündelt)
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Lein­wand
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauer­steine, Fenster, Türen, Heiz­körper
- Renovierungs­abfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teer­pappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nacht­speiche­röfen, Öl­radiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuer­löscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bett­wäsche, Schuhe, Hand­tücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baum­schnitt, große Pflanzen
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperr­müll­sammlung?
Unsere Kolleg:innen Kunden­service beraten außer­dem am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kunden­center Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 -16 Uhr).
Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG