15.02.2023

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung Hach­eney und Benning­hofen

Bilanz der Aktion am 11. Februar und nächste Sammlung am 18. Februar in den Stadt­teilen Hacheney und Benning­hofen

Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 11. Februar in den Stadt­teilen Sölde, Sölder­holz und Lichten­dorf wurde am Aktions­tag mit einer Sammel­menge von rund 190 Tonnen ab­ge­schlossen.

An 14 Ablagerungs­stellen wurden in geringer Menge Abfälle vor­ge­funden, die nicht zur Kategorie Sperr­müll zählen (Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Ver­packungen sowie Schadstoffe). Der Abtransport erfolgte am Aktionstag.

Die nächste Aktion findet am 18. Februar 2023 in den Stadt­teilen Hacheney und Benning­hofen im Stadtbezirk Hörde statt.

Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 11. Februar berücksichtigt wird.

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?

Wir bieten am Freitag, 17. Februar 2023, einen Beratungstermin am Infomobil an. Das Infomobil steht in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in Hörde auf dem Wochenmarkt Her­mann­straße/Brücken­straße. Unsere Kolleg:innen des Kundenservice beraten außerdem am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Frei 7 -16 Uhr). 

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen? 

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 Achtung:

  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadt­teilen kann als unerlaubte Abfall­ab­lagerung gewertet und mit einem Buß­geld ge­ahndet werden. Wir weisen aus­drücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadt­teilen zu unterlassen.
  • Sperrmüll und andere Abfälle auf Privat­grundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungs­gründen nicht abgeholt. Die nach­trägliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören, von Privat­grund­stücken ist kosten­pflichtig und muss beauftragt werden.
  • Wir bitten eindringlich darum, dass Durch­suchen/Durch­wühlen der bereit­ge­stellten Gegen­stände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unter­lassen, um den Ab­transport der Gegen­stände nicht unnötig zu erschweren.

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

 

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG