24.11.2023

Sicher durch den Winter

Wir sind auf die be­vor­steh­ende Winter­saison vor­be­reitet.

Die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­nehmer:innen hat bei unseren Vor­be­rei­tungen höchste Priorität. Wir er­klären, welche Streu- und Räum­pflichten be­stehen und wie Sie dazu bei­tragen können, dass alle sicher und gesund durch den Winter kommen und geben hilf­reiche Tipps zum öko­lo­gischen und um­welt­freund­lichen Streuen ohne Tau­salz.

Wer ist für den Winter­dienst bzw. für die Winter­wartung in Dortmund zu­ständig?

Die Stadt Dortmund hat die Rei­ni­gungs­pflicht auf uns über­tragen. Die Rei­ni­gungs­pflicht be­in­haltet auch die Winter­wartung, insbesondere das Schnee­räumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrs­wichtigen Straßen bei Schnee- und Eis­glätte. Nach der Straßen­rei­ni­gungs­satzung der Stadt Dort­mund ist der Winter­dienst in drei Winter­dienst­stufen ein­ge­teilt.

Was beinhalten und bedeuten die drei Winter­dienst­stufen?

Zu den Winterdienststufe I und II gehören insgesamt 1.105 Straßenkilometer. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winterdienststufe II. 685 Straßenkilometer der Winterdienststufe III.

Die Einordnung der Straßen zur Winterdienststufe I erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung oder Gefährlichkeit für die Verkehrsteilnehmer:innen.

Zu der Winterdienststufe I gehören demnach wichtige Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße, und Straßen mit ÖPNV. Straßen mit besonderen Gefahrenpunkten, wie Kreuzungsbereich oder Strecken mit starkem Gefälle, sind z. B. Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße. Die Fahrbahnen der Straßen, Winterdienststufe I werden vorrangig gestreut bzw. geräumt.

Zur Winterdienststufe II zählen alle Straßen, die den Kriterien der Winterdienststufe I (bedeutend/wichtig, gefährlich/sehr gefährlich) nicht entsprechen. Sie werden nachrangig der Winterdienststufe I behandelt.

Die Winterdienststufe III beinhaltet Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Sie bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. Der Einsatz der Taumittel ist also sparsam, umweltfreundlich und effektiv.

Welche Straßen(-abschnitte) werden neben den Winter­dienst­stufen zu­sätz­lich von uns ge­streut bzw. ge­räumt?

Ergänzend zu den Straßen der Winter­dienst­stufen werden je nach Witterungs­lage 320 besonders neuralgische Straßen- und Straßen­ab­schnitte, wie beispiels­weise schnell über­frierende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augen­schein ge­nommen und erforderlichen­falls winter­dienst­lich be­handelt. Auf rund 7.000 Über­wege­punkten auf den Straßen­ab­schnitten der Winter­dienst­stufen I bis III, wie etwa Ampel­bereiche und Über­gänge, streuen unsere Mit­ar­beiter aus­schließ­lich ab­stumpfend wirkende Eifel­lava.

Wer ist für den Winter­dienst auf Rad­wegen zu­ständig?

Im Rahmen einer Sonder­ver­ein­barung mit der Stadt Dort­mund und über die gesetz­liche Ver­pflich­tung hin­aus werden rund 100 Kilo­meter Rad­wege von uns beim Winter­dienst berück­sichtigt. Diese Rad­wege werden mit der je­weils tages­aktuellen, witterungs­ab­hängigen Auf­nahme des Winter­dienstes auf den Fahr­bahnen der Winter­dienst­stufen I und II ent­sprechend ein­mal am Tag be­handelt. Zu­sätz­lich wurde der 11 Kilo­meter lange Rad­weg, der aus der west­lichen Innen­stadt heraus über die Schnett­ker­brücke bis zur Technischen Uni­versität Dort­mund führt, nach dem erfolg­reichen Test im Winter 2017/2018 im Rahmen einer Zusatz­ver­ein­barung mit dem Tief­bau­amt der Stadt Dort­mund fest in unseren Winter­dienst über­nommen. In An­lehnung an den Winter­dienst auf Straßen der Winter­dienst­stufe I wird dieser Rad­weg bei Bedarf auch mehr­mals am Tag behandelt.

Wie viele Mit­ar­beiter:innen und Maschinen sowie Fahr­zeuge sind im Ein­satz?

304 Mit­ar­beiter und 35 Räum- und Streu­fahr­zeuge sowie 28 Kolonnen­wagen sind einsatz­bereit. Wir wisen Sie aller­dings darauf hin, dass durch starken und an­haltenden Schnee­fall die Räum- und Streu­fahr­zeuge allein auf­grund der flächen­mäßigen Aus­dehnung der Stadt Dort­mund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein können.

Wie viel Streu­mittel haben wir ein­ge­lagert?

Wir haben 7.700 Tonnen Salz, 390 Tonnen Eifel­lava und 64.000 Liter Salz­sole ein­ge­lagert.

Welche Winter­dienst­pflichten haben Sie?

Die Winter­wartung auf Geh­wegen ist auf die An­lieger:innen über­tragen, auf deren Straßen­seite der Geh­weg liegt. Für die Räum- und Streu­pflicht sind also Haus- bzw. Grund­stücks­eigen­tümer:innen oder Mieter:innen zu­ständig. Weitere Infor­mationen hier­zu gibt es in der aktuell gültigen Straßen­rei­ni­gungs­satzung der Stadt Dort­mund.

Wann muss auf Geh­wegen ge­räumt oder ge­streut werden?

In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr ge­fallener Schnee und ent­standene Glätte sind un­verzüg­lich nach Beendigung des Schnee­falls bzw. nach dem Ent­stehen der Glätte zu be­seitigen. Nach 20.00 Uhr ge­fallener Schnee und ent­standene Glätte sind werk­tags bis 7.00 Uhr, sonn- und feier­tags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu be­seitigen.

Mit welchen Mitteln dürfen Sie streuen?

Die Straßen­rei­ni­gungs­satzung ver­bietet aus öko­lo­gischen Gründen den Einsatz von Tau­salz. Sand, Asche, Splitt oder Granulat sind er­laubt und wirken ab­stumpfend. Baum­scheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auf­tauenden Materialien be6shystreut werden salz­haltiger oder sonstige auf­tauende Mittel ent­haltener Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

Wo soll der zusammengeschobene Schnee gelagert werden?

Schnee von Geh­wegen darf nur auf den Geh­wegen selbst oder in den privaten Vor­gärten ab­ge­lagert werden. Er darf nicht auf Fahr­bahnen ge­schoben werden, da der Schnee von unserem Räum­fahr­zeug sonst von der Straße wieder auf den mühsam ge­räumten Geh­weg zurück­ge­schoben wird. Ein- und Abläufe, wie Gullis und Hydranten, sind von Eis und Schnee frei6shyzu­halten. Eis und Schnee von privaten Grund­stücken und Ein­fahrten dürfen weder auf Fahr­bahnen noch Geh­wegen ab­ge­lagert werden.

Welche grundsätzlichen Tipps und Hinweise haben wir für Sie?

Grund­sätzlich ist erhöhte Vor­sicht im Straßen­verkehr geboten, um die Unfall­gefahr zu verringern. Alle Ver­kehrs­teil­nehmer:innen sollten möglichst nur ge­räumte und ge­streute Straßen und Geh­wege nutzen. Die Aus­rüstung der Fahr­zeuge mit geeigneten Winter­reifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicher­heit. Das schnelle Durch­kommen der Winter­dienst­fahr­zeuge sollte jeder­zeit er­mög­licht werden. Falsch ge­parkte Fahr­zeuge erschweren häufig die Winter­dienst­räumung.

Wer informiert zum Winter­dienst?

Unsere Kolleg:innen des Kunden­service beraten telefonisch (0231) 9111.111 oder persönlich im Kunden­center Dechen­straße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7.00-17.00 Uhr, Fr 7.00-16.00 Uhr). Alle Infos finden Sie auch in der aktuell gültigen Straßen­rei­ni­gungs­satzung der Stadt Dort­mund.

 

Text: EDG
Foto: EDG