Um die Bemühungen Dortmunder Bürger:innen bei der Abfall­ver­meidung noch weiter hono­rieren zu können, wurde ein 15-Liter-Maßstab beim Rest­müll­volumen mit einem vier­wöchigen Leerungs­rhythmus in die derzeitig gültige Abfall­satzung auf­genommen. Unverzicht­bar für die Anwendung der 15-Liter-Regelung ist aber, dass neben der In­an­spruch­nahme der vorgenannten Ver­wertungs­möglichkeiten auch keine Organik-Abfälle mehr in die Rest­müll­tonne gelangen dürfen. Darum ist die Eigen­kom­pos­tierung oder die Verwendung der Biotonne eine der Voraus­setzungen für den vierwöchigen Leerungs­rhythmus.
Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen und Ihren jetzigen Liter-Maßstab auf den 15-Liter-Maßstab pro Person und Woche reduzieren möchten, dann können Sie dies über einen speziellen Form­antrag bei uns beantragen. Klicken Sie hierzu den Button an und wir senden Ihnen den 15-Liter-Antrag zu.