Um die Bemühungen Dortmunder BürgerInnen bei der Abfallvermeidung noch weiter honorieren zu können, wurde ein 15-Liter-Maßstab beim Restmüllvolumen mit einem vierwöchigen Leerungsrhythmus in die derzeitig gültige Abfallsatzung aufgenommen. Unverzichtbar für die Anwendung der 15-Liter-Regelung ist aber, dass neben der Inanspruchnahme der vorgenannten Verwertungsmöglichkeiten auch keine Organik-Abfälle mehr in die Restmülltonne gelangen dürfen. Darum ist die Eigenkompostierung oder die Verwendung der Biotonne eine der Voraussetzungen für den vierwöchigen Leerungsrhythmus.
Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen und Ihren jetzigen Liter-Maßstab auf den 15-Liter-Maßstab pro Person und Woche reduzieren möchten, dann können Sie dies über einen speziellen Formantrag bei uns beantragen. Klicken Sie hierzu den Button an und wir senden Ihnen den 15-Liter-Antrag zu.