Herbstzeit ist Laubzeit -
Tipps zur Laubentsorgung

So schön das bunte Herbstlaub auch aussieht, so viel Arbeit bringt es auch mit sich – vor allem wenn es nass ist und als Rutschpartie gefährlich werden kann. Bei der Beseitigung des Laubs sind allerdings nicht nur wir, als EDG, in der Pflicht, sondern auch Sie. Daher geben wir Ihnen hier wichtige Infos und erklären die Zuständigkeiten und Pflichten bei der Entsorgung des Laubs.

  • Wer ist für die Entsorgung des Laubs in Dortmund zuständig?

    Die Laubbeseitigung gehört zum festen Bestandteil der Straßen­reinigung, mit der wir von der Stadt Dortmund be­auf­tragt wurden. Da Laub schnell zur Ge­fahr für Fuß­gänger, Rad- und Auto­fahrer werden kann, hat die Laub­be­seitigung immer Vor­rang. Wir bitten um Ver­ständnis, falls Ein­satz­­fahr­­zeuge den Straßen­verkehr behindern oder die reguläre Straßen­reinigung verzögert durch­geführt wird.

  • Wo wird das Laub von uns beseitigt?

    Wir beseitigen das Laub auf gewidmeten Straßen, Gehwegen und Plätzen. So sorgen wir für die Laubbeseitigung und gewährleisten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen.

  • Wie viele Mitarbeiter:innen und Fahrzeuge/Maschinen sind von uns im Einsatz?

    Während der Laub­zeit sind rund 270 Mit­ar­beiter:innen in der Straßen­rei­ni­gung hier­für ein­ge­setzt. Es stehen 58 Kehr­ma­schinen, 34 Klein-LKW, 8 Kran­fahr­zeuge sowie mobile Trans­port­con­tainer zur Ver­fügung.

    Zum Einsatz kommen zudem 200 Laub­­blas­geräte, davon sind mittler­weile 147 elektrisch betrieben. Ein voll­ständiger Ersatz der benzin­be­trie­benen Geräte ist (noch) nicht möglich, da die Leistungs­fähigkeit der akku­betriebenen und umwelt­schonenden Laub­blas­geräte noch nicht ausreichend ist.

  • Wie ist die Laubsammlung organisiert?

    Die Kehr­ar­bei­ter:innen und Mit­ar­bei­ter:innen mit Laub­blas­geräten sorgen dafür, dass das Laub z. B. von Geh­wegen oder Park­buchten in den Straßen von den Kehr­ma­schinen auf­ge­nommen werden kann. Die Kehr­ma­schinen werden an zentralen Stellen im Revier geleert. Mit den Kränen der Kran­fahr­zeuge wird das Laub in mobile Trans­port­con­tainer ver­laden. Der Einsatz von bedarfs­gerecht im Revier auf­ge­stellten großen Trans­port­con­tainer ist vorteil­haft: Zeit­in­ten­sive Regie­wege der zahl­reichen Kehr­maschinen ent­fallen, wenn die ge­füllten Con­tainer zu zentralen Um­lade­an­lagen im Dor­tmunder Stadt­gebiet trans­por­tiert werden. Von den Um­lade­an­lagen erfolgt der Ab­trans­port zu ausgewählten Ver­wer­tungs­an­lagen.

  • Wie viele Tonnen Laub sammeln wir pro Saison ein?

    Wir rechnen mit rund 6.500 Tonnen Laub, die inner­halb weniger Wochen be­seitigt werden müssen.

  • Wo müssen Sie das Laub selbst beseitigen?

    Für die Laub­ent­sorgung von den vielen Frei­flächen, Grund­stücken und privaten Gärten sind die Grund­stücks­eigen­tümer:innen bzw. An­lieger:innen selbst ver­ant­wortlich.

  • Warum darf Laub nicht auf die Straße gekehrt werden?

    Laub von privaten Grund­stücks­flächen darf grund­sätzlich nicht auf öffent­liche Straßen, Geh­wege oder Plätze ge­fegt oder trans­portiert werden, da diese Laub­mengen zu einer zu­sätz­lichen Ge­fahr­en­quel­le im Straßen­ver­kehr werden. Sehr große Laub­haufen aus privaten Gärten er­schweren zudem die Be­sei­tigung durch uns und können sogar zu Defekten an unseren Fahr­zeugen bzw. Maschinen führen.

    Die Ent­sor­gung von Laub auf öffent­lichen Flächen ist eine un­er­laubte Ab­lagerung, die ordnungs­rechtlich geahndet werden kann. Auch dieses Jahr wird der Ermittlungsdienst Abfall (EDA) solch eine fehlerhafte Entsorgung kontrollieren und entsprechend ahnden. Auch das Fegen des Laubs eines öffentlichen Baums zum Beispiel in die Fahrbahnrinne ist ein Verstoß, denn sobald sich das Laub auf dem Privatgrundstück befindet, ist es Eigentum der Grundstückbesitzenden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Wir unterstützen daher die Eigen­tümer:innen bei der be­quemen und umwelt­ge­rechten Laub­ent­sorgung vom eigenen Grund­stück.

  • Welche Entsorgungsmöglichkeiten haben Sie?

    Es gibt ver­schiedene Mög­lich­keiten Laub zu ent­sorgen. Die um­welt­freund­lich­ste Variante ist die Kom­post­ierung im eigenen Garten. Sie ist eine sinn­volle Ver­wertung im Natur­kreis­lauf. Im Garten ver­bliebene Laub­haufen sind außerdem ein guter Unter­schlupf für Igel und andere Lebe­wesen in der kalten Jahres­zeit.

    Ist eine Ver­wertung im eigenen Garten nicht mach­bar, bieten wir folgende Ent­sor­gungs­mög­lich­keiten an:

    • wenig Laub: Entsorgung über die Biotonne (80-, 120- oder 240-Liter bei 14-tägliche Leerung)
    • mäßig Laub: Entsorgung über die Laubsäcke (12 Stück für 2,50 Euro)
    • viel Laub: Abgabe am Recyclinghof (10 Euro pro angefangenen m³)

    Zusätzlich findet am 16. November 2024 von 7 bis 17 Uhr am Wert­stoff­zentrum Pott­gießer­straße die kosten­lose Grün­schnitt­abgabe für Laub und Grün­abfälle statt.

  • Wann können Laubsäcke gekauft werden?

    Unsere Laub­säcke können Sie vom 1. Oktober bis 31. Dezember kaufen.

  • Wo können die Laubsäcke gekauft werden?

    In unserem Kunden­büro, Recycling­höfen, Möbel­börse und Info­mobil können Sie die Laub­säcke kaufen.

  • Wie viel kosten Laubsäcke?

    12 Laub­säcke á 60 Liter kosten 2,50 €. Die Ent­sor­gung ist dabei inklusive.

  • Wie werden die Laubsäcke entsorgt?

    Die Ab­holung er­folgt vorzugs­weise zusammen mit der Straßen­reinigung. Stellen Sie hierzu die Laub­säcke bitte am Morgen des Reinigungs­tages bis 7.00 Uhr gut sicht­bar an den Straßen­rand. Alter­nativ können Sie die Säcke direkt am Recycling­hof abgeben.

  • Wer informiert zur Laubentsorgung?

    Unsere Kolleg:innen des Kunden­service beraten Sie gern telefonisch (0231) 9111.111 oder persönlich im Kunden­center, Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

    Öffnungszeiten

    Mo - Do  7.00 - 17.00 Uhr 
    Fr  7.00 - 16.00 Uhr